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Stalking

 

§238 StGB
Beispiele: Telefon-, SMS-, e-mail-Terror,
penetranter Aufenthalt in der Nähe (Verfolgung)
unerwünschte Geschenke, Sendungen
Diffamierung und Verleumdung

Was kann ich als Stalking-Opfer tun?

1. genaue Dokumentation der Angriffe (vgl. Mobbingtagebuch)

2. Angehörige und Freunde über den Angreifer informieren
a) als seelische Stütze
b) als Schutz, z.B. um Weitergabe von (u.U. neuer) Telefon-Nr. und/oder (neuer) Adresse zu verhindern
c) um vielleicht Rat und konkrete Hilfe zu finden (konkret heißt: keine Grübeleien, kein Zerreden, sondern zielgerichtet Auswege/Lösungen suchen) 

3. konsequente Kontaktvermeidung
Konsequent heißt: keine eigenen, direkten Reaktion gegenüber dem Stalker auf dessen Aktionen zeigen (direkte Reaktionen auf Agitationen des Stalkers sollten nur durch Hinzuziehung der Polizei und/oder durch einen Rechtsanwalt erfolgen)

4. Bei persönlichen Begegnungen (direktes Einreden per Telefon oder „Auflauern“ auf der Strasse) auf keinen Fall emotional reagieren – Wut, Verzweiflung, Angst, Tränen sind Reaktionen, die der Stalker sehen möchte und wodurch er seine Macht über das Opfer ausübt; diese Reaktionen sollte ihm das Opfer verweigern.

5. Stark bleiben – wieder stark werden: 
- schauen Sie sich um nach Seminaren, Kursen, Vorträge, Literatur um, die Sie in Ihrer Situation und in Ihrer Persönlichkeit stärken/vorwärts bringen
- „igeln“ Sie sich nicht ein! Pflegen Sie Hobbys, Freundschaften, Beziehungen (Partner, Familie)
- lassen Sie den Stalker nicht zu viel Macht über Ihr Privatleben gewinnen: verbannen Sie diese unerwünschte Person aus Ihrem Privatleben; grübeln Sie nicht ohne Unterlass über den Stalker und reden Sie nicht ausschließlich mit Freunden und Familie über dieses Problem
- Suchen Sie sich – je nach Verfassung - therapeutische Unterstützung