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Beleidigungen, Verleumdungen, Nötigungen, üble Nachreden werden vom Strafrecht genauso wie Körperverletzung erfasst.
Achtung: Das heißt aber nicht, sofort mit einem Anwalt zu Felde zu ziehen - beraten, sich einen Überblick verschaffen, abwägen, strategisch denken.
Rechtssicherheit über seine Situation zu erlangen ist der Beginn der rationellen
Bewertung der Situation am Arbeitsplatz. Sich informieren über seine spezielle Rechtslage heißt aktiv werden.
Aktiv werden heißt von der Opferrolle weg zu kommen.
Quelle: Dagmar Pardon
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