| "Die Schüler von heute sind die
Arbeitnehmer von morgen...",
daher unterstützt Mobstop e.V. Aktionen, Institutionen,
Personen etc., die präventiv und helfend das Thema Schulmobbing
aufgreifen.
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Wo fängt Mobbing an?
Was ist Mobbing?
Hier einige Definitionen zum Begriff „Mobbing“:
„Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist (1) und von einer oder einigen Personen systematisch, oft (2) und während längerer Zeit (3) mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis (4) direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.“
(Leymann)
„Jemand spielt einem übel mit und man spielt wohl oder übel mit“
(Neuberger)
„...bewusste oder unbewusste Handlungen einer Person oder mehreren Personen gegenüber einer oder mehreren Personen, die durch kontiniuierliche Schikanen das Ziel verfolgen, den oder die anderen aus dem eigenen Wirkbereich zu entfernen“
(Lindemeier)
„Mobbing ist ein Geschehnisprozess in der Arbeitswelt, in dem destruktive Handlungen unterschiedlicher Art wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen werden, welche von den Betroffenen als eine Beeinträchtigung und Verletzung ihrer Person empfunden werden und dessen ungebremster Verlauf für die Betroffenen grundsätzlich dazu führt, dass ihre psychische Befindlichkeit und Gesundheit zunehmend beeinträchtigt werden, ihre Isolation und Ausgrenzung am Arbeitsplatz zunehmen, dagegen die Chancen auf eine zufriedenstellende Lösung schwinden und der regelmäßig im Verlust ihres bisherigen beruflichen Wirkbereichs endet.“
(Esser/Wolmerath)
Das Bundesarbeitsgericht versteht unter Mobbing „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“
(Entscheidung vom 15.01.1997 – 7ABR 14/96 – BAGE 85, 56 (58))
Viele Autoren definieren Mobbing einfach mit „Psychoterror am Arbeitsplatz“.
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